Aktuelles
Topf & Söhne in Westdeutschland
Die "Ofenbauer von Auschwitz" nach 1945
Vortrag von Philipp Kratz
Begegnungsstätte Kleine Synagoge, An der Stadtmünze 4/5, Erfurt
Dienstag, 17. Juni 2008, Beginn: 19 Uhr
Die Erfurter Firma J.A. Topf & Söhne fertigte während des Zweiten Weltkriegs Krematorien und Lüftungsanlagen für die Gaskammern der nationalsozialistischen Arbeits- und Vernichtungslager. Damit stellten sie jene Technik zur Verfügung, die den industriellen Massenmord erst ermöglichte. Während die Firmengeschichte bis 1945 relativ genau erforscht wurde, ist über die Zeit danach wenig bekannt.
Der Historiker Philipp Kratz stellt in seinem Vortrag neueste Forschungsergebnisse über die Nachkriegsentwicklung des Unternehmens in Westdeutschland vor. Im Mittelpunkt steht dabei der einstige kaufmännische Geschäftsführer und Mitinhaber Ernst Wolfgang Topf, der zunächst in Wiesbaden, dann in Mainz die Firma weiterführte.
Die Fortsetzung der Firmengeschichte von Topf & Söhne stellt auch Fragen an den Umgang mit der NS-Vergangenheit in Westdeutschland: In welchem politischen Klima konnten die "Ofenbauer von Auschwitz" nach Kriegsende wieder einen Neuanfang in der jungen Bundesrepublik wagen?
Philipp Kratz studierte an der Ruhr-Universität Bochum und der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zurzeit promoviert er am Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts der Friedrich-Schiller-Universität Jena über den "Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Eine Fallstudie zu Wiesbaden 1945-2005". Zuletzt erschien sein Aufsatz "Ernst Wolfgang Topf, die Firma J.A. Topf & Söhne und die Verdrängung von Schuld in der Nachkriegszeit" (Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 3/2008)
Veranstalter: Projektgruppe Erfurt im Nationalsozialismus beim DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. und Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne
Bebauungsplan EFS033
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes EFS033 "Weimarische Straße, Teilgebiet 1 / Erinnerungsort Topf & Söhne"
Der Stadtrat Erfurt hat in seiner Sitzung am 19.12.2007 folgenden Beschluss (Nr. 282/2007)
gefasst:
1. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes EFS033 "Weimarische Straße, Teilgebiet 1" wird im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes in EFS033 "Weimarische Straße, Teilgebiet 1 / Erinnerungsort Topf & Söhne" geändert.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes EFS033 "Weimarische Straße, Teilgebiet 1 / Erinnerungsort Topf & Söhne" und dessen Begründung werden gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchzuführen. Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen und zur Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung aufzufordern.
4. Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes EFS033 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
vom 28.01. bis 29.02.2008
im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, Erdgeschoss zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, montags und donnerstags außerdem von 13 bis 16 Uhr und dienstags von 13 bis 18 Uhr)
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere folgende Planungsziele angestrebt:
- Geordnete städtebauliche Entwicklung der Gewerbebrache Topf & Söhne.
- Sicherung eines musealen Erinnerungsortes Topf & Söhne in den beiden oberen Etagen des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Firma Topf & Söhne und Vermeidung von Beeinträchtigungen dieser Funktion durch angrenzende Nutzungen (neben planungsrechtlichen Festsetzungen sind darüber hinausgehende vertragliche Vereinbarungen zur Sicherung dieser Zielstellung unabdingbar).
- Festsetzung eines Nahversorgers in Nachbarschaft zur geplanten Wohnnutzung.
- Öffnung des Geltungsbereiches für bestimmte Sortimente des nichtzentrenrelevanten Einzelhandels (Kfz., Kfz.-Zubehör etc.)
- Neuregelung der Fremd- und Eigenwerbung.
Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Erfurt:
http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/buergerbeteiligung/offenlage_bp/28389.shtml
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